Zu acht Jahren Haft wegen Mordversuchs wurde am Landesgericht Leoben ein 52-Jähriger Leobener verurteilt. Mildernd: die bisherige Unbescholtenheit, die Enthemmung durch Alkohol sowie die Provokation durch den Kontrahenten. Der 52-Jährige meldete Nichtigkeits- beschwerde und Strafberufung an.