Am 25. August 2007 zeigte sich der Mürztalerin Silvia L. das Schicksal von seiner schlimmsten Seite. Ihr Lebensgefährte Werner Z. war mit dem Motorrad am Niederalpl tödlich verunglückt. Die besondere Tragik: Die Diplomkrankenschwester war im sechsten Monat schwanger. Als wäre der Tod ihres Lebensgefährten nicht schon schlimm genug, machte der Amtsschimmel Silvia L. in der Folge das Leben aber noch zusätzlich schwer.

Gerichtsverfahren. "Am 26. November ist unsere Tochter Romy auf die Welt gekommen", berichtet Silvia L., "in der Geburtsurkunde standen beim Namen des Vaters nur Kreuzerl. Dabei hat sich Werner unsere Tochter so sehr gewünscht." Der Grund dafür: Weil das Paar nicht verheiratet war, musste erst ein Gerichtsverfahren beweisen, dass Werner Z. der Vater von Romy ist und diese damit auch entsprechende Rechte im Nachlass eingeräumt bekommt.

Wattestaberl. "Erst im Februar 2008 erfolgte der Gerichtsbeschluss zur Feststellung der Vaterschaft und der Auftrag für ein Gutachen", so die junge Mutter weiter. Danach dauert es geschlagene drei Wochen (!), bis entsprechende Wattestaberl vom Gutachter in Linz zum Amtsarzt in Bruck kamen. Ende April - Romy ist inzwischen schon fünf Monate alt - wird der Mutter mitgeteilt, dass es technische Probleme bei der Auswertung gegeben habe. "Ich habe immer wieder angerufen, nachgefragt, ich war mit meinen Nerven schon am Ende, weil ich das einfach nicht verstanden habe", schildert Silvia L..

Nach sieben Monaten offiziell. Anfang Juni steht schließlich auch amtlich fest, dass Werner Z. der Vater von Romy ist, bis das allerdings rechtskräftig ist, wird es der 26. Juni - exakt sieben Monate nach ihrer Geburt hat die kleine Mürztalerin auch offiziell einen Vater. Silvia L.: "Ich musste in dieser Zeit von 436 Euro Kindergeld und der Familienbeihilfe leben. Wenn es nicht Leute gegeben hätte, die mich mit Spenden unterstützt hätten, wäre sich das alles nicht ausgegangen. Aber das Schlimmste für mich war, dass Werner so lange nicht als Vater in der Geburtsurkunde stand."

Versäumnis? Während die Bezirkshauptmannschaft Bruck als zuständige Jugendwohlfahrts-Behörde auf die Amtsverschwiegenheit und auf das Gericht verweist, sieht der Brucker Gerichtsvorstand Bernd Pühringer dort kein Versäumnis: "Ich garantiere Ihnen, dass der Akt bei uns keine einzige Minute auf einem Schreibtisch herum gelegen ist. Aber solche Verfahren dauern leider." Eines räume er allerdings ein: "Den Zeitraum für das DNA-Gutachten kann man sicher überdenken." Und außerdem hätte Silvia L. ja einen Unterhaltsvorschuss beantragen können. "Das hat mir aber keiner gesagt", so Silvia L., die auch noch an einer Nebenfront unliebsame Erfahrungen mit der Bürokratie machte.

Verfahrenshilfe. Schon im Dezember 2007 hatte sie um Verfahrenshilfe angesucht, die vom Gericht auch beschlossen wurde. Dagegen legte eine Revisorin in Leoben Rekurs ein, der vorerst abgelehnt wurde. Im April 2008 gibt es neuerlich einen positiven Beschluss, jetzt allerdings, nach Ende des Verfahrens, erfuhr Silvia L, dass die kleine Romy aus dem Nachlass ihres Vaters 1290 Euro zu zahlen hat - weil jetzt Geld vorhanden ist und die Verfahrenshilfe drei Jahre lange daraufhin geprüft wird.