Kein Verständnis für die Entscheidung zweier Verkäuferinnen in der Leobener Innenstadt kann Doris Kozak aufbringen. Sie war mit ihrer zweieinhalbjährigen Enkelin Fabienne in einem Geschäft, als die Kleine plötzlich dringend aufs Klo musste.

Ohne Begründung. Auf die Bitte, ob das möglich sei, verneinten zwei Bedienstete und ließen das kleine Mädchen nicht aufs stille Örtchen. "Ohne Begründung", so die Großmutter, die wie sie sagt, das Geschäft sofort verlassen hat. "Es ist mir schon klar, dass nicht jeder einfach so in einem Geschäft aufs WC gehen kann, aber wenn es sich um ein Kind handelt, müsste man dafür doch Verständnis haben", so die erboste Oma.

Rein rechtlich. Die Kleine Zeitung fragte bei Wilhelm Edlinger, stellvertretender Bezirkshauptmann, nach, wie es rein rechtlich mit so einer Ablehnung aussehe. Edlinger erklärte, dass es in größeren Betrieben und Kaufhäusern fast immer getrennte Kunden- und Personaltoiletten gebe. In Geschäften, in denen es kein Kunden-WC gebe, sei es ein Service, die Kunden das WC benützen zu lassen. Auch beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) spricht man davon, dass es im Ermessen der Verkäufer oder Filialleiter liege, die WC-Benützung zu gestatten, wenn es kein Kunden-WC gebe. Es sei denn, es handle sich um einen Notfall. "Hier entstehen immer wieder Spannungsfelder. Aber bei den einen heißt es eben Service ist unser Erfolg und bei den anderen nicht", so Edlinger.