SP-Klubobmann Hannes Schwarz und VP-Klubobfrau Barbara Riener machen den Entwurf der Baugesetz- und Raumordnungsnovelle öffentlich. Eine große Rolle in der Novelle spielen Abgaben: Wie berichtet, sollen steirische Gemeinden künftig eine Leerstandsabgabe und Zweitwohnsitzabgabe einheben. Die Obergrenze: 10 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 1000 Euro für 100 m² im Jahr.
Den genauen Betrag legen die Kommunen selbst fest, eingehoben wird einmal im Jahr. Ausnahmen: Wohnvorsorge für ein Kind, Dienstwohnungen, Wohnungen, die für einen Pflegeaufenthalt leer stehen, nicht nutzbare Mietwohnungen sowie Wohnungen im Eigentum von Gebietskörperschaften.
Jedenfalls werden künftig die Eigentümer nachweisen müssen, dass keine Nutzung als Zweitwohnsitz vorliegt.
Thomas Rossacher