Ein Gemeinderat der Landeshauptstadt muss seinen Hauptwohnsitz in Graz haben, ein Stadtrat auch. Das ist in Wahlordnung bzw. dem Statut der Landeshauptstadt geregelt. Breiter bekannt sind diese Spielregeln seit der Melde-Affäre des ÖVP-Stadtrates Werner Miedl vor gut 15 Jahren. Damals flog auf, dass er in einem Haus in Seiersberg lebte und die kleine Wohnung in Graz eher nicht sein Hauptwohnsitz sein dürfte. Nach Kritik der anderen Parteien und Druck aus der eigenen nahm Miedl den Hut.