Ein Vorfall ereignet sich in der Nachmittagsbetreuung der Volksschule Gössendorf: Thomas wirft im Spiel Verena (beide Namen geändert) einen Stein auf die Nase, die Betreuungsperson hat keine schlimmere Verletzung bemerkt, legt dem Mädchen einen Eisbeutel auf, nach zehn Minuten spielt es wieder mit den anderen Kindern.

Nach sechs Wochen. Auch am nächsten Tag ist Verena wieder da, nichts Schlimmes scheint passiert zu sein. Doch nach sechs Wochen erhält der noch nicht Achtjährige einen Brief des Grazer Anwalts Hannes Pichler, mit der Forderung, Thomas solle die "Ersatzansprüche unserer Mandantschaft", in dem Fall die achtjährige Verena, befriedigen: 2000 Euro Schmerzensgeld inklusive einer Unkostenpauschale von 200 Euro.