Der Bescheid, der mit 31. August datiert ist, lässt an und für sich wenig Spielraum: "Der aiola Living GmbH wird die unverzügliche Unterlassung der vorschriftswidrigen Nutzung der als Bar-, Küchen- bzw. Frühstücksbereich genutzten Flächen (...) aufgetragen."

Schwere Kost für das Ehepaar Judith und Gerald Schwarz. Sie hatten ja im Juli ihren nächsten Coup gelandet und dem ehemaligen Traditionshaus Brühl als Melange aus Hotel, Einrichtungshaus und Bar sowie Restaurant neues Leben eingehaucht. Rund zwei Millionen Euro wurden investiert.

Aiola Store: Muss nun gleich wieder geschlossen werden?

Allerdings folgte auf die Eröffnung rasch die Katerstimmung: Wie berichtet, fehlte die Betriebsstättengenehmigung. Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, das nun in der Nutzungsuntersagung gipfelt.

Muss das Lokal, das von Beginn an extrem gut angenommen wurde, also schon wieder schließen? Unwahrscheinlich. Auch wenn im Bescheid von "unverzüglicher Unterlassung" die Rede ist, ist das relativ. Erstens kann Familie Schwarz Berufung einlegen. "Ich kenne den Bescheid allerdings noch gar nicht", sagt Gerald Schwarz gegenüber der Kleinen Zeitung.

"Genehmigungsfähig": Schwarz hofft auf baldige Bewilligung

Und zweitens läuft parallel gerade das Bewilligungsverfahren für den neuen Verwendungszweck. Unter der Hand geht man innerhalb der Behörde davon aus, dass die Dinge "genehmigungsfähig" sein werden – das Verfahren werde bald abgeschlossen sein.

Schwarz hofft also, dass das nächste Behördenschreiben nicht weiter auf den Magen schlägt, sondern die Bewilligung enthält. Der Betrieb kann vorerst jedenfalls weiterlaufen.