Unter den vielen Themen, die heute im Grazer Gemeinderat zur Sprache kommen, ist auch der Tierärztliche Notrufdienst. KPÖ-Gemeinderätin Daniela Katzensteiner greift den Fall einer Katzenbesitzerin auf, die kürzlich unter der Notrufnummer trotz mehrmaliger Anrufe niemanden erreichen konnte. Sie fordert von Tierschutzreferentin Claudia Schönbacher (KFG) Auskunft darüber, wie die ärztliche Versorgung der Grazer Vierbeiner auch außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen sichergestellt werden könne.  

Kürzere Dienste und bessere Bezahlung

Schönbacher hat in dieser Sache gute Nachrichten. Als Ergebnis von Verhandlungen in den letzten Wochen wurden Neuerungen fixiert, die den Tierärztenotdienst absichern sollen. Das Grundproblem bestand zuletzt darin, dass sich zu wenig Tierärzte fanden, die Notdienste leisten wollten. Um dem zu begegnen, wurden die Bereitschaftszeiten verkürzt, zur Verfügung stehen die Ärzte nun bis 24 Uhr. Außerdem wurde die Bezahlung deutlich angehoben – laut Schönbacher zum ersten Mal seit den 1990er-Jahren. Und: auch Tierärzte aus Graz-Umgebung werden künftig einbezogen. "Mit diesen Maßnahmen konnten wir seitens der Stadt Graz sicherstellen, den Tierärztlichen Notdienst aufrechtzuerhalten und ermöglichen eine stabile tierärztliche Versorgung für Kleintiere im Raum Graz!", so die Tierschutzstadträtin.       

Was die verkürzten Bereitschaftszeiten betrifft, verweist Schönbacher auf Tierärzte, die selbst in ihrer Praxis einen Notdienst anbieten und auf die Tierklinik Thalerhof, die rund um die Uhr geöffnet hat. "Im Notfall hat man daher immer eine Möglichkeit, zu einem Tierarzt zu gelangen", unterstreicht die Stadträtin.

Neue Dienstzeiten

Gleich bleibt die Nummer des Tierärztenotdienstes. Er ist weiterhin unter 0316/68 11 18 erreichbar. Die Anrufe werden allerdings nicht mehr von der Feuerwehr, sondern von der Tierärztekammer entgegengenommen, die die Anrufer auf die Nummer des diensthabenden Arztes umleitet.

Die neuen Dienstzeiten des Tierärztenotdienstes:

  • an Werktagen, Montag bis Freitag, von 19.00 Uhr bis 24.00 Uhr
  • an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr
  • an Sonntagen und Feiertagen von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 24.00 Uhr