Im Streit um das "Skateverbot" ist eine möglicherweise richtungsweisende Entscheidung gefallen: Wie "Der Standard" berichtete, hat jener junge Skater, der wegen Skateboardfahren am Kaiser-Josef-Platz 50 Euro Strafe zahlen sollte und – mit Unterstützung des "Rollbrett"-Vereins Gräb – dagegen Berufung eingelegt hat, nun Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hat die Strafe in einem Straferkenntnis aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt: Da nachgewiesen werden konnte, dass der Skater – er war an einem Freitagabend im August 2021 nach 21 Uhr unterwegs – niemanden gefährdete.

Dabei handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die aber richtungsweisend sein dürfte. "Vereinfacht gesagt heißt es, dass man ein allgemeines Skateverbot nicht mit einem bloßen Gefährdungspotenzial argumentieren kann", sagt Rechtsanwalt Mario Walcher aus der Kanzlei Hohenberg Strauss Buchbauer. Dadurch sei aber nicht ausgeschlossen, dass es prinzipiell zu gefährlichen Situationen kommen könnte, in denen dann eine Strafe gerechtfertigt sei.

Der betroffene Skater, er möchte anonym bleiben, zeigt sich nach dem Urteil gegenüber der Kleinen Zeitung natürlich erleichtert, er berichtet jedoch, dass zuletzt am "Kaiser" weiter gestraft wurde: "Ich weiß von einigen, die Strafen von 15 Euro bezahlt haben, bei mir wären es eben sogar 50 Euro gewesen." Mit dem Straferkenntnis könnte nun nur in Einzelfällen gestraft werden.

Das ändert freilich aber nichts an der Gesetzeslage, handelt es sich beim "Skateverbot" doch nicht um ein neu verhängtes Verbot, sondern um eine Rechtsauslegung der Straßenverkehrsordnung. "Wir freuen uns über das Urteil", heißt es aus dem Büro von Verkehrsstadträtin Judith Schwentner (Grüne), jetzt gelte es aber, an einer Lösung zu arbeiten, die übrigens wohl doch nicht darin bestehen dürfte, die Marktplätze zu Spielstraßen zu machen.

"Wir arbeiten weiter daran, aber ohne Kompromiss wird es einfach nicht gehen", sagt auch Sportstadtrat Kurt Hohensinner (ÖVP), nicht ohne anzumerken: "Beim Regierungswechsel wollte man das Verbot schnell kippen, jetzt hat sich aber gezeigt, wie komplex das ist." Im Kampf um eine Lösung arbeitet man mit dem Verein Gräb zusammen. Obfrau Lisa Veith-Gruber: "Wir haben uns für den Rechtsweg entschieden, weil wir uns sicher waren, dass das Verbot in der Form nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar ist, dieses (wenig überraschende) Urteil bestätigt uns in dieser Ansicht." Wichtig wäre in diesem Kontext aber auch, "dass ordentliche alternative Angebote zum Skaten geschaffen werden. Dann müssten wir über die Situation am Kaiser-Josef-Platz gar nicht diskutieren".

Die Hoffnungen würde man da in die neue Regierung setzen, die sich dringend für die rasche Umsetzung des bereits fertig geplanten Grünanger-Projekts einsetzen sollte. Ein weiteres Problem: Es gebe in Graz keinen Skatepark mit einer Beleuchtung: "Für Fußballer, Tennisspieler und viele andere Sportler wäre so etwas undenkbar. Das alles würde aber den Kaiser-Josef- und Lendplatz sofort entlasten und damit auch den Anrainern zugutekommen."