Zum traurigen Finale im Obsorgestreit um die vierjährige Sandy (Name von der Redaktion geändert) ist es gestern gekommen. Wie berichtet, ist die 28-jährige Mutter aus der Steiermark mit dem Kind vor einem Monat untergetaucht, damit der Vater aus den USA die Kleine nicht zu sich holen konnte. Am Mittwoch war das Versteckspiel zu Ende. Fahnder haben Mutter und Tochter in der Weststeiermark bei Freunden der Familie ausfindig gemacht. Im letzten Monat soll die Steirerin auf der Flucht vor der Kriminalpolizei mit ihrem Kind sechsmal die Adresse gewechselt haben.

Kindesentziehung: Haftbefehl gegen die Mutter

Die juristische Lage erscheint aussichtslos: Ein US-Gericht hat die alleinige Obsorge dem amerikanischen Vater zugesprochen, das steirische Gericht hat dies anerkannt. Gegen die Mutter gibt es einen US-Haftbefehl wegen Kindesentziehung, bestätigt die Staatsanwaltschaft Graz. Es gab auch einen österreichischen Haftbefehl gegen sie.
Gestern hat die Kripo die 28-Jährige fest-, ihre Tochter abgenommen und dem Vater übergeben. „Sie haben das Kind der Mutter zu dritt entrissen“, beklagt der Großvater, dass das Kindeswohl offenbar keinen interessiere.

"Dann sehen wir die Kleine nie wieder"

Die Angst der steirischen Familie: „Dass der Vater die Kleine mitnimmt, wir sie nie wieder sehen und sie in den USA zugrunde geht“ Die Obsorge liegt allein bei ihm, für die Mutter bestehe in Übersee außerdem ein Kontaktverbot. Die Steirerin kann ob des US-Haftbefehls wegen Kindesentziehung nicht in Amerika einreisen, ohne eine Verhaftung zu riskieren. „Wir rechnen auch mit einem Gerichtsverfahren in Österreich“, sagt Sandys Großvater.

"Vorwurf des Kindesmissbrauchs gegen den Vater ist absurd"

Die Anwältin der Familie, Irmi Neumann, ist bestürzt: „Solange ein Ermittlungsverfahren wegen Kindesmissbrauchs gegen den Vater läuft und nicht eingestellt worden ist, kann man ihm doch das Kind nicht übergeben.“ Tatsächlich ist dieses Verfahren noch nicht eingestellt. Die Anzeige hat die Mutter erstattet. Der Grazer Anwalt des US-Vaters hat die Vorwürfe gegenüber der Kleinen Zeitung schon Anfang Mai als erfunden und völlig absurd zurückgewiesen.

Gutachten bestätigen: "Mutter ist die Hauptbezugsperson"

Neumann verweist auch darauf, dass alle Gutachten belegten, „dass die Mutter die Hauptbezugsperson der Tochter ist“. Sie versuchte alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit die Mutter ihr Kind nicht auf Nimmerwiedersehen verliert: „Wir wären dafür, dass bis zur Klärung des Falles die Jugendwohlfahrt die Obsorge übernimmt, das Kind also weder beim Vater, noch bei der Mutter verbleibt.“

Kindesentziehung: Mutter droht nun in Österreich der Prozess

Dennoch kam es zur Kindesabnahme, die Kleine ist beim Vater und wohl bald unterwegs in die USA. Die Rückführungsentscheidung ist höchstgerichtlich bestätigt. Der Mutter, die nun bei ihrer Familie ist, droht ein Strafverfahren wegen Kindesentziehung.