Radfahrer sollen in Tempo-30-Zonen nebeneinander fahren dürfen, so sie den Autoverkehr nicht behindern. Gemeinden sollen die Möglichkeit bekommen, Pedalrittern bei roter Ampel das Rechtsabbiegen einzuräumen. Das sind nur zwei geplante Änderungen in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die das Grazer Straßenamt wie berichtet in seiner Behördenstellungnahme kritisch sieht.