Seit 1. Jänner gilt bei Eheschließungen und Verpartnerungen in Österreich gleiches Recht für alle. Nach einem Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGh) können seit Beginn des Jahres bekanntlich auch homosexuelle Paare eine Ehe eingehen, gleichzeitig ist es heterosexuellen Paaren nun möglich, eine Partnerschaft eintragen zu lassen.