ÖVP-Abgeordneter Bernd Schönegger kann durchaus hoffen, dass seine Verurteilung im Verfahren rund um eine 120.000 Euro-Zahlung der Telekom Austria (TA) an die ÖVP gekippt wird. Denn die Generalprokuratur hat dem OGH empfohlen, die Urteile aufzuheben und das Verfahren allenfalls zu wiederholen. Dies wurde der Kleinen Zeitung von der Generalprokuratur bestätigt. Der OGH ist an das Croquis nicht gebunden, folgt der Generalprokuratur aber in der Regel.
Schönegger - er ist immer noch Abgeordneter zum Nationalrat und Geschäftsführer der ÖVP Graz - war vor einem Jahr von einem Wiener Schöffensenat wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingt verurteilt worden. Zwei weitere Angeklagte - eine Agenturchefin und ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter - hatten neun bzw. drei Monate auf Bewährung kassiert. Der frühere TA-Vorstand Rudolf Fischer sowie zwei Ex-Geschäftsführer einer TA-Tochter, über die die Zahlung gelaufen sein soll, wurden freigesprochen, mit dem Argument es sei kein Vorsatz gegeben.
Tatbestand bestritten
Diese Freisprüche haben die Generalprokuratur zu der Feststellung veranlasst, dass die Argumentation des Erstrichters zur Untreue-Beihilfe "eine falsche rechtliche Beurteilung" darstelle. In einem zweiten Rechtsgang wäre zu prüfen, ob nicht vielmehr der Tatbestand des schweren Betrugs vorliege, sagte Generalprokuratur-Sprecher Friedrich Koenig zur Kleinen Zeitung. Folgt der OGH diesen Empfehlungen, kommt es zu einer Neuauflage des Prozesses.
Der Wiener Schöffensenat hatte es jedoch als erwiesen erachtet, dass Schönegger in eine illegale Parteienfinanzierung verwickelt war. Er soll demnach mit dafür gesorgt haben, dass eine ÖVP-nahe Werbeagentur-Chefin, die für die Grazer ÖVP den Gemeinderatswahlkampf 2008 bestritt, auf Basis einer Scheinrechnung von einem TA-Tochterunternehmen 120.000 Euro erhielt, die zur Wahlkampffinanzierung herangezogen wurden. Schönegger hatte das bis zuletzt entschieden bestritten und gegen seine Verurteilung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet; auch die anderen Verurteilten legten Rechtsmittel ein. Über diese muss jetzt der Oberste Gerichtshof entscheiden.