Ein Zechpreller bringt Unruhe in die steirische Landeshauptstadt. Was bei seinen Taten noch erschwerend hinzukommt: Er kann dafür bis heute nicht verantwortlich gemacht werden. Laut Gutachten gilt er - vereinfacht erklärt - als nicht zurechnungsfähig. Schäden können nicht beglichen werden, der Täter kommt auch nicht in Haft - ein entsprechendes Urteil in einem Fall liegt der Kleinen Zeitung vor.