Seit 2004 ist über eine ortspolizeiliche Verordnung der Stadt Graz auf Stadtgebiet das Füttern von Tauben verboten. Über einen Anwalt hat eine mit Strafe belegte Grazerin, die mit ihrer Berufung beim UVS abgeblitzt ist, Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof eingebracht. Das Höchstgericht hat jetzt aber die Beschwerde abgewiesen.

Bestraft. Nach Beschwerden von Nachbarn hat die Stadt Graz im Oktober 2005 gegen eine Pensionistin wegen Taubenfütterns eine Strafe von 50 Euro ausgesprochen. Ein Bediensteter des Magistrats hat bei Ermittlungen festgestellt, dass die Frau zweimal täglich Essensreste (Brot, Semmeln, Salatblätter) aus dem Fenster geworfen hat, was zu einem massiven Taubenzuflug führte.

Berufung. In der Berufung argumentierte der Anwalt der Pensionistin, dass diese von ihrem Fenster aus "lediglich allgemein Vögel gefüttert hätte, was ja nicht verboten sei". Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes wies per Bescheid vom Oktober 2006 die Berufung ab. Dann folgte die Beschwerde beim Höchstgericht, die jetzt ebenfalls abgewiesen wurde. "Damit ist jetzt klar: Das Füttern von Tauben ist in Graz verboten", erklärt UVS-Pressesprecher Erich Kundegraber.

Wiederholungstäterinnen. "Rund 25 bis 30 Strafverfahren wegen Taubenfütterns werden bei uns pro Jahr eingeleitet. Es gibt einen harten Kern von sechs bis sieben älteren Frauen, die als Wiederholungstäterinnen bekannt sind", erklärt Wolfgang Weber vom Strafreferat der Grazer Bau- und Anlagenbehörde.