Daumen mal Pi, das war einmal. Mit 1. Oktober erhält die Steiermark nicht nur ein neues Jugendschutzgesetz, sondern einen einheitlichen Strafenkatalog. Die Polizei kann dann auf der Stelle Organstrafen kassieren. Ist ein Sprössling eine knappe Stunde länger als erlaubt unterwegs, hat er 20 Euro zu berappen. 50 Euro kann man dem Wirt abknöpfen, weitere 50 Euro dem Erziehungsberechtigten, der nicht aufgepasst hat. Macht 120 Euro bar auf die Hand, andernfalls nimmt ein Verwaltungsstrafverfahren seinen Lauf.