Zuerst der Missbrauch der Mädchen in der von der Stadt betreuten Jugendwohngemeinschaft durch Mitbewohner, dann der Vorwurf zweier Polizisten, das Jugendamt sei im Fall eines neunjährigen Mädchens mit mehr als 200 Einträgen im Krankenakt untätig gewesen - läuft im Amt etwas systematisch falsch?