Mit dem frischen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes in der Hand bereitet Hannes Schreiner den nächsten Schritt vor. Er wird von der Stadt Graz Schadenersatz für entgangene Geschäftseinnahmen einfordern. Bereits 2017 hatte er ein Ansuchen gestellt, das Grundstück am Bahnhofgürtel zu verbauen. Die rund 10.000 Quadratmeter sind als Bauland und Gewerbefläche gewidmet, die Baudichte mit 0,5 bis 2,5 im Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Die Stadt Graz hat das Areal aber mit einer Bebauungsplanpflicht belegt – allein: Sie hat den Bebauungsplan nie erstellt.