Ein Facebook-Posting des Grazer Umweltamts stieß diese Woche auf große Resonanz. Die Tatsache, dass nun endgültig der Herbst in Gärten und Höfen eingezogen ist, nahm man zum Anlass an das Verbot von Laubbläsern und Laubsaugern zu erinnern. Ein alter Hut, möchte man meinen. Immerhin ist das Verbot bereits vor neun Jahren am 1. Oktober 2014 in Kraft getreten. „Es werden uns aber nach wie vor immer wieder Fälle gemeldet, wo diese Geräte verwendet werden“, bestätigt Umweltamtsleiter Werner Prutsch, was jeder selbst beobachten kann, der die Augen in Graz offen hält.

Anzeigen können teuer werden

Dass der Eindruck nicht täuscht, zeigen auch Zahlen des Strafreferats der Bau- und Anlagenbehörde. Allein in den vergangenen dreieinhalb Jahren gingen dort 30 Anzeigen ein, in den meisten Fällen wurden tatsächlich Geldstrafen verhängt. Die betragen üblicherweise zwischen 100 und 150 Euro, erhöhen sich aber mit jedem weiteren Verstoß. „Die Höchststrafe wären 2180 Euro“, so die Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde Doris Jurschitsch.

Laubbläser als Feinstaubschleudern

Ignoranz ist dabei nicht der einzige Grund dafür, dass schwarze Schafe das Verbot ignorieren. „Es gibt Anbieter, die behaupten, dass Geräte mit Elektroantrieb vom Verbot ausgenommen wären, weil sie kaum Lärm machen. Das ist aber ein Missverständnis“, unterstreicht Prutsch. Ausschlaggebend dafür, dass das Land 2013 die Luftreinhalteverordnung änderte und in Graz und Leibnitz ab 2014 ein Verbot von Laubbläsern verordnete, war nämlich nicht der Lärm, den die Geräte erzeugen, sondern der Feinstaub, den sie aufwirbeln. Eine Studie der TU hatte damals gezeigt: Ein Laubbläser sorgt für mindestens zehn Mal so viel Feinstaub in der Luft wie der Einsatz eines Rechens.

In Zukunft strengere Grenzwerte

Wie der IG-L-Hunderter auf der Autobahn oder das Verbot von Brauchtumsfeuern wird das Verbot von manchen immer wieder infrage gestellt. Das Argument: Die Feinstaubbelastung in Graz sei deutlich zurückgegangen. „Ein ganzes Maßnahmenbündel hat in Sachen Feinstaubbelastung Verbesserungen gebracht. Damit das auch so bleibt, ist es wichtig, dass diese Regelungen aufrecht bleiben“, unterstreicht Prutsch. Noch dazu, wo eine neue Herausforderung in Zusammenhang mit der Luftgüte sich bereits angekündigt. Die EU hat strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe auf dem Radar. „Auch wenn es noch dauern wird, bis das auf nationaler Ebene umgesetzt wird, strengere Grenzwerte werden kommen“, so Prutsch.