Eine erfolgreiche Masche muss man nicht ändern. Andererseits: Mehr als ein Dutzend Vorstrafen deuten darauf hin, dass sie so erfolgreich gar nicht ist. Bei Richterin Elisabeth Juschitz fasste ein Angeklagter aus Niederösterreich (67) am Dienstag erneut zwei Jahre Haft aus. Dabei wurde er wie auch sein Mitangeklagter ohnehin schon aus einer Haftanstalt vorgeführt.