Seit Jänner ist das Verfahren unterbrochen, weil ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten in Auftrag gegeben worden war. Der Mediziner wurde nun als zurechnungsfähig eingestuft, berichtete der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe.
Seit Jänner ist das Verfahren unterbrochen, weil ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten in Auftrag gegeben worden war. Der Mediziner wurde nun als zurechnungsfähig eingestuft, berichtete der "Kurier" in seiner Donnerstagausgabe.
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