Das Strafrecht schützt Asylwerber vor Verhetzung, auch wenn sie nicht explizit unter die im Gesetz genannten Kriterien fallen. Das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, nachdem das Oberlandesgericht Graz einen Mann freigesprochen hatte, der auf Facebook das "Erledigen" von Asylanträgen mit dem Maschinengewehr gefordert hatte. Der Freispruch bleibt trotz der rechtlichen Klarstellung aufrecht.