Ein Bosnier hat in einem Grazer Lokal mit einer Axt für Angst unter den Gästen gesorgt. Er hatte schon zuvor Streit mit einem der Anwesenden gehabt und war mit dem Taxi nach Hause gefahren, um die Waffe zu holen. Verletzt wurde niemand, trotzdem musste sich der Mann am Donnerstag in Graz vor Gericht verantworten. Er kam mit fünf Monaten bedingt davon und erbat sich Bedenkzeit.

Der Angeklagte soll im November in ein Lokal gegangen sein, einen Gast am Hals gepackt und mit dem Umbringen bedroht haben. Dann ging er weg und kehrte mit einer Axt zurück, ein anderer Besucher ergriff ihn und zerrte ihn aus dem Lokal. "Ich bin in dem Lokal gesessen, da ist der Angeklagte gekommen und hat mich auf ein Getränk eingeladen...", wollte das Opfer ausführlich schildern. "Vielleicht können wir dort anfangen, wo es relevant wird?", unterbrach Richter Martin Wolf. "Wird schon relevant", ließ sich der Zeuge nicht beirren.

"Ich habe das Getränk abgelehnt, weil wir am Telefon gestritten haben, da hat er mich am Hals gepackt und mit dem Umbringen bedroht." Passiert sei aber nichts. "Wie ernst haben Sie das genommen? So eine Drohung ist bei manchen ja wie 'Guten Tag' und 'Auf Wiedersehen'", hakte der Richter nach. "Ja, ich habe die Polizei gerufen", erklärte der Befragte.

Der Randalierer, der mittlerweile ziemlich betrunken war, fuhr mit dem Taxi nach Hause und kehrte mit einer Axt zurück. "Was denken Sie sich, wenn keine Holzarbeiten anstehen und es kommt einer mit der Axt ins Lokal?", fragte der Vorsitzende einen weiteren Zeugen. "Ich hab' gedacht, oje, was will der mit der Axt?", schilderte der Mann treuherzig. Weil er mit dem Angeklagten befreundet ist, zerrte er ihn gleich aus dem Lokal. Dabei gingen Gläser und ein Aschenbecher zu Bruch. Den Schaden - 36 Euro - bezahlte der Angeklagte der ebenfalls als Zeugin geladenen Wirtin und rundete großzügig auf 50 Euro auf.

Das Tatmotiv ließ sich nicht genau klären, es stellte sich aber heraus, dass der Angeklagte mit der Ex-Freundin des Opfers liiert war. Beide beteuerten jedoch, das habe keine Rolle gespielt. Der Richter ließ es bei einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten bewenden, weil der Angeklagte unbescholten ist. Dieser erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)