Verurteilt – aber nicht rechtskräftig – wurde im vergangenen September der ehemalige Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsverbandes (AWV) Liezen. Der Grund: Er soll eine Lohnverrechnerin ohne Genehmigung angewiesen haben, ihm 2007 offene Überstunden auszuzahlen, die bis ins Jahr 1996 zurückreichen. Dies hätte ihm aufgrund eines Sonderdienstvertrages nicht zugestanden, Überstunden seien darin schon inbegriffen gewesen. Rund 15.700 Euro wurden ihm ausbezahlt. Bei weiteren rund 176.000 Euro blieb es beim Versuch.