Mit der Öffnung weiterer Geschäfte ist zu Beginn der Woche auch der Bedarf an Kinderbetreuung gestiegen. Die Kindergärten werden wieder von deutlich mehr Kindern besucht als zuletzt.
Am Dienstag wurde (wie berichtet) eine neue Verordnung ausgegeben, die es ermöglicht, den beschränkten Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen wieder auszudehnen. Der Personenkreis, der die Betreuung in Anspruch nehmen kann, wurde ausgedehnt – er umfasst nun quasi alle Berufstätigen, die im Job unabkömmlich sind.