Fünf von mehr als zwei Dutzend Hausdurchsuchungen bei mutmaßlich Rechtsradikalen im vergangenen April sind nun für rechtswidrig erklärt worden, bestätigte das Grazer Oberlandesgericht einen Online-Bericht des "Kurier". Grund dafür war die "nicht hinreichende Verdachtslage", wie Sprecherin Elisabeth Dieber auf APA-Anfrage am Freitag erklärte.