Wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit musste sich kürzlich ein 55 Jahre alter Steirer am Bezirksgericht Bruck verantworten. Er soll als Pkw-Lenker vor einer Tiefgarage auf eine Frau – eine Polizeibeamtin, die gerade außer Dienst stand – zugefahren sein, ohne dabei das Tempo zu reduzieren. „Ich musste zur Seite springen“, gab die Polizistin zwei Mal zu Protokoll.
Bei der Verhandlung ergab sich schließlich ein anderes Bild – die Frau erklärte, sich durch den Autofahrer doch nicht gefährdet gefühlt zu
haben. Der Obersteirer wurde daraufhin – nicht rechtskräftig – freigesprochen. „Ein Lokalaugenschein war deshalb nicht mehr notwendig“, bestätigte Anwalt Marc Simbürger auf Nachfrage.