Der Buchhalterin wird vorgeworfen, zweieinhalb Jahre lang an ihrer Arbeitsstätte im Rahmen der Gehaltsverrechnung Geld abgezweigt zu haben. Insgesamt soll es sich laut Anklage der Staatsanwaltschaft um 137.000 Euro handeln. Wegen Veruntreuung wurde der Frau am Dienstag am Grazer Straflandesgericht der Prozess gemacht. Die Angeklagte war umfassend geständig - nach Auffliegen der falschen Abrechnungen war sie auch sofort bereit, den Schaden bei der Firma wieder gut zu machen. "Ich habe alles nur für meinen Sohn gemacht, für ihn ist das ganze Geld drauf gegangen", schilderte die Steirerin dem Gericht. Sie wurde schließlich zu 12 Monaten bedingter Haft (Probezeit drei Jahre) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.