Der Hubschrauberunfall am 8. September in Kärnten, bei dem Kunstflieger Hannes Arch ums Leben kam und ein 62-jähriger Deutscher verletzt wurde, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen.
"Der Unfall ist auf menschliches Versagen zurückzuführen", sagt Markus Kitz, der Leiter der Medienstelle der zuständigen Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Ein technisches Gebrechen sei auszuschließen. Der Air-Race-Pilot hatte den Hang, an dem sein Hubschrauber zerschellt ist, offenbar zu spät gesehen. Er ist laut Experten auch nicht mit Spezialscheinwerfern geflogen.
Die Behörde hatte ein flugtechnisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um Schuld- und Haftungsfragen zu klären. Auch die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes prüft, wird ihren Bericht laut Medienberichten aber erst im ersten Quartal 2017 vorlegen.
Hätte nicht starten dürfen
Arch war mit seiner Robinson R66 am 8. September gegen 21 Uhr im Großglocknergebiet gegen eine Felswand geprallt. Den Nachtflug zurück nach Salzburg hätte der Sportpilot aus der Steiermark, auch Betreiber eines Flugtransportunternehmens, gar nicht bestreiten dürfen: Die Elberfelder Hütte, die er mit Lebensmitteln beliefert hatte, liegt in der Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern. Flüge sind dort um diese Zeit untersagt.