In einem Kapfenberger Pflegeheim leben rund 140 Menschen, 45 davon mit schwersten Erkrankungen im Palliativbereich. Und hier soll die medizinische Versorgung durch Allgemeinmediziner reduziert werden?
Ein Schreiben der Österreichischen Gesundheitskasse, das der Kleinen Zeitung exklusiv vorliegt, legt das zumindest für die Pflegeanwaltschaft und für die Pflegedienstleitung im betroffenen Haus nahe. Im Schreiben ist zu lesen: "Bei rund 45 von Ihnen betreuten Altenheimbewohnern wurde Visiten/Mitvisiten in wöchentlichen Intervallen in Rechnung gestellt. Daher informieren wir Sie, dass aus Paragraf 12 des Gesamtvertrages klar hervorgeht, dass Krankenbesuche nur durchzuführen sind, wenn eine entsprechende Berufung vorliegt. Vereinzelt kann es vorkommen, dass aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit eine Kontrollvisite im Wochenabstand notwendig ist. Solche Fälle stellen aber eine Ausnahme dar und können keinesfalls einen Großteil der von Ihnen betreuten Personen betreffen."