Im Juli stellte die steirische Koalition ihre Wohnbaureform und Entlastungen für Mieter vor. Für den Wohnbonus wird es im Oktober ernst – was man darüber, und über andere Maßnahmen, wissen muss.

Was ist der Wohnbonus?
Dahinter steckt eine höhere Förderung für Genossenschaften, gemeinnützige Bauträger usw. Durch diese Förderungen (in Summe 122 Millionen Euro) können infolge die Mieten gesenkt werden. Der Wohnbonus endet vorerst mit Dezember 2024. 

Wie hoch ist der Bonus und wer zahlt aus?
Maximal 3,46 Euro pro Quadratmeter, im Schnitt rund 2 Euro/m2. Der Bonus wird automatisch von der Miete abgezogen, man muss nicht extra darum ansuchen.
"Bei uns wird der Bonus in den Vorschreibungen im Oktober schon berücksichtigt", bestätigt Wolfram Sacherer (ENW). Ebenso Christian Krainer (ÖWG). Wobei: Es könne auch sein, dass kalkulierte Erhöhungen in Hinblick auf den Bonus zurückgehalten worden sind, ergänzt Krainer. Das sieht man dann nicht auf den ersten Blick.

Wer bekommt den Wohnbonus?
Die Schätzungen liegen zwischen 10.000 und 11.000 steirischen Haushalten. Entscheidend: Die Wohnungen müssen im Zuge der steirischen Bauprogramme 2015 bis 2023 errichtet worden sein (bzw. noch errichtet werden). Anders gesagt: Wer 2015 in eine neue geförderte Wohnung gezogen ist, wird wohl keinen Bonus erhalten, da seine Bleibe noch nach einem älteren Förderprogramm entstanden ist. "Bei uns wurden damals die ersten Wohnungen nach neuem Programm im November 2016 übergeben", sagt Christian Krainer (ÖWG). 

Wer weiß, was auf meine Mietwohnung zutrifft?
Diese Auskunft über das Förderprogramm können die jeweiligen Genossenschaften geben.

Was machen Mieter von geförderten Wohnungen, die vor 2015 errichtet worden sind?
Bei rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen (vor 2015 gängig) besteht schon länger die Möglichkeit, den Rückzahlungsrahmen zu strecken. Das müsste seitens der Genossenschaften aber schon umgesetzt sein, so Krainer.

Welche Einkommensgrenze gilt für eine geförderte Wohnung?
Die Grenzen werden erstmals seit 2019 angepasst und um circa 20 Prozent nach oben gesetzt.

  • Für 1 Person: 49.600 Euro netto jährlich (zuletzt 40.800)
  • Für 2 Personen: 74.400 Euro (zuletzt 61.200)
  • Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 6570 Euro (5400)

Wie geht es mit dem geförderten Wohnbau weiter?
Bis Juli lagen Hunderte geplante Projekte auf Eis. Mittlerweile "kommen wir schon langsam in die Spur", skizziert Sacherer, der mit Krainer den Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen vertritt. Die ENW sei mit einigen Objekten in der Ausschreibungsphase, es würden auch wieder eingereicht. "Die Kalkulationen haben begonnen, die Planungen werden vertieft", ergänzt ÖWG-Krainer. Er geht davon aus, dass man in den Jahren 2024/25 den Rückstand aufholen wird.

Was wurde aus den günstigen Landesdarlehen?
Das Land hat angekündigt, den Genossenschaften Landesdarlehen mit niedrigen Zinsen anzubieten. Motiv: Wenn ÖWG, ENW & Co. von den derzeit hohen Bankzinsen wegkommen, werden geförderte Wohnungen wieder preiswerter. Über das Volumen wird aber noch verhandelt. "Wir sind auf einem guten Weg", meint Krainer.