Nachdem sich die Familie Künsberg Sarre im Jahr 2018 beschwert hatte, dass die Stadt Graz das "von" in ihrem Namen entfernt hatte, gibt es nun ein Urteil in diesem Fall. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab bekannt, dass eine Verurteilung Österreichs ab sofort rechtskräftig ist. Bereits im Jänner hatte der EGMR entschieden, dass Österreich der Familie das "von" nicht verwehren und aus dem Namen streichen darf. Österreich versuchte daraufhin, das Urteil von der Großen Kammer des EGMR korrigieren zu lassen. Vergeblich, wie sich jetzt herausstellt. Ein fünfköpfiger Ausschuss hat Österreichs Antrag zurückgewiesen, das Urteil ist endgültig, wie die Presse berichtet.
Name jahrzehntelang gültig
Beschwerdeführer waren die Brüder Maximilian und Thomas Martin Künsberg Sarre, dessen Frau und Michaela Künsberg Sarre und deren gemeinsamer Sohn Nikolaus. Sie alle führten den Namen "von Künsberg Sarre", so stand es auch in ihren Pässen und Personalausweisen. Bis die Stadt Graz im Herbst 2018 den Nachnamen in den Personenstandsbüchern korrigieren ließ (wir berichteten). Der EGMR sah darin eine Verletzung der Grundrechte, betonte aber, dass das Adelsaufhebungsgesetz ein legitimes Ziel verfolge, weil es die Gleichheit unter den Menschen in Österreich herstellen wolle. Weil die Behörden aber jahrzehntelang den Namen "von Künsberg Sarre" geführt und sich nicht daran gestoßen hatten, ortete der Gerichtshof einen Eingriff ins Recht auf Privat- und Familienleben.
Innenministerium: Urteil ist verbindlich
Wie diese Entscheidung nun in der Praxis umgesetzt wird, ist noch unklar, da der EGMR nicht direkt in die österreichische Rechtsordnung eingreifen kann. Sollten die Behörden das "von" verweigern, könnte der Fall über das Landesverwaltungsgericht am Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen. Laut Innenministerium sei das Urteil aber verbindlich. Das bedeutet: Die Streichung des "von" müsse auf jene Fälle beschränkt bleiben, wo sie kein unverhältnismäßiger Eingriff ins Privatleben wäre.