Doktor in Verfahrenstechnik, Diplomingenieur in Technischer Chemie, postgraduales Studium in Technischem Umweltschutz: Wenn jetzt noch pädagogische Fähigkeiten vorliegen (wovon man bei jemandem, der an einer Universität vorträgt, zumindest im Grundansatz ausgehen muss), ist die Voraussetzung fürs Unterrichten von naturwissenschaftlichen Fächern wohl gegeben.