Die entsprechende Verordnung des Landes liegt derzeit noch in Begutachtung, doch für viele Kleinwasserkraft-Betreiber wird sie schon bald reale Folgen haben. Das "3. Sanierungsprogramm für Fließgewässer" sieht nämlich vor, dass Wasserkraftwerke an den meisten kleineren Flüssen bis 2025 ökotauglich gemacht werden müssen. Bedeutet: Ausleitungskraftwerke müssen dann mehr Wasser als bisher in den Restfließstrecken belassen, sämtliche Querbauwerke müssen vollständig fischpassierbar werden. Betroffen sind mehr als hundert Flüsse mit einem Einzugsgebiet von weniger als zehn Quadratkilometern, darunter Abschnitte von Mürz, Raab, Feistritz, Lafnitz und Teigitsch. Beim Land geht man davon aus, dass in diesen Sanierungsgebieten 495 Anlagen – hauptsächlich Wasserkraftwerke – stehen, die nun entsprechend umgebaut und erneuert werden müssen.