Ein wenig heften es sich auch die steirischen Freiheitlichen auf ihre Fahnen, dass ausgerechnet in der steirischen Landesverfassung eine Verfassungswidrigkeit entdeckt worden ist. Wie exklusiv berichtet, darf der Landesrechnungshof keine Gebarungsprüfung bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern durchführen, weil eine entsprechende Passage in der steirischen Landesverfassung gegen die Bundesverfassung verstößt. Es war ein FPÖ-Antrag im Jahr 2019 gewesen, der die Prüfung der steirischen Wohnbaufirmen hätte einleiten sollen. Doch die Wohnbauträger wehrten sich heftig dagegen – und errangen nun einen Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof.