Endstation für die Blütenlieferung war bei der Zollkontrolle im Briefverteilerzentrum: 100 Stück Hunderterscheine waren in dem Packerl, das sich ein Syrer online nach Graz bestellt hat. Das enthaltene Geld sei gar nicht so schnell als Falschgeld zu erkennen, erläutert ein Inspektor des Bundeskriminalamts aus Wien am Grazer Straflandesgericht: "Vor allem bei der Bezahlung im Nachtleben sind diese Scheine nicht als Falschgeld zu erkennen." Auch Richterin Sabine-Schadenbauer-Pichler findet: "Es gibt keinen Zweifel, dass diese Hunderter täuschungsgeeignet sind."