Ein Steirer ist am Mittwoch wegen versuchter Bestimmung zum Mord vor einem Geschworenensenat in Graz gestanden. Er soll laut Ankläger beabsichtigt haben, über einen Bekannten im Darknet einen Killer aufzutreiben, damit dieser den neuen Partner seiner Ex-Freundin beseitigt. Zur Ausführung kam der Plan nie, der Beschuldigte leugnete die Tat.
Die Verhandlung musste bereits zum zweiten Mal durchgeführt werden, der erste Prozess endete heuer im Februar ohne Urteil.
Problematische Trennungen
Im ersten Rechtsgang fiel die Entscheidung der Laienrichter mit 4:4 Stimmen für den Angeklagten, doch die Berufsrichter setzten das Urteil aus. Also schilderte Staatsanwalt Stefan Pirker erneut den ganzen Fall. Er erläuterte, dass der 28-Jährige immer schon Probleme mit Trennungen gehabt habe. Seiner vorigen Freundin schickte er nach der Trennung offenbar Pornobilder und Nachrichten, bis sie den Kontakt komplett abbrach.
"Treuetest" arrangiert
Auch mit der nächsten Beziehung klappte es nicht, und im Jänner 2021 kam es zur Trennung, die vom Beschuldigten ausgegangen sein soll. Doch sobald er erfuhr, dass die Frau wieder in einer Beziehung war, wollte er sie zurück. Zunächst arrangierte er, dass ein Freund einen "Treuetest" beim neuen Partner seiner Ex-Freundin veranlasste. Dieser konnte seine eigene Freundin zu diesem Test überreden. Die Frau schickte zwar anzügliche Nachrichten, konnte aber wenig bewirken.
Nebenbuhler "gehöre verräumt"
Schließlich kam der Angeklagte laut Staatsanwalt auf die Idee, dass der Nebenbuhler "verräumt" gehört, wie es der Beschuldigte ausdrückte. Er soll einem Freund Geld geboten haben, damit er im Darknet einen Killer suchen solle. "Es ist genauso strafbar, wenn ich ernsthaft einen Freund bitte, mir jemanden zu verschaffen, der den Mord ausführt", wandte sich der Ankläger an die Geschworenen, um die Anklage wegen Bestimmung zum Mord zu erklären. Im Übrigen gebe es keinen Hinweis, wieso der Zeuge die ganze Geschichte erfinden hätte sollen, wie der Angeklagte behauptete. Die Schulden beim 28-Jährigen in der Höhe von 380 Euro könnten jedenfalls nicht der Grund gewesen sein, betonte der Ankläger.
"Hirschegg ist nicht Chicago"
Der Verteidiger sprach von einer "Vorverurteilung" und meinte: "Wir sind in Hirschegg und nicht in Chicago". Sein Mandant habe im Darknet nur Tabletten kaufen wollen, um seinem Leben ein Ende zu setzten. Der Landwirt fühlte sich auch beim zweiten Prozess in keiner Weise schuldig.
Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten und sprachen ihn am späten Abend frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.