Gleich zweifacher Mordversuch wurde einem Steirer angelastet, der am Dienstag erneut im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat gestanden ist. Heute, nach der Anhörung des Gerichtsmediziners und Zeugen des Vorfalls, wurde das Urteil gefällt: Schuldspruch wegen versuchten Mordes und Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung - acht Jahre Haft, nicht rechtskräftig.
Der 48-jährige Wirt soll mit einem Messer auf einen Mann losgegangen sein. Den Stich in den Rücken konnte ein zweiter Mann gerade noch verhindern – und bekam dafür selbst das Messer in den Bauch. Der Angeklagte fühlte sich nicht schuldig, laut Verteidiger wollte er den Männern "nur Angst machen".
Die Tat spielte sich am 22. Dezember 2021 im weststeirischen Stainz ab. "Beide Männer haben keine Beziehung zum Angeklagten", führte Staatsanwalt Daniel Weinberger in der Vorwoche beim Auftakt aus. Als Motiv sah der Ankläger eine Kränkung, die aus einer Monate zurückliegenden Zurückweisung des Wirts durch eine Kellnerin lag. Der 48-Jährige feierte am Tag der Tat mit Familie und Freunden in einem anderen Lokal, als die Kellnerin mit den beiden Männern hereinkam. Es entspann sich ein Streit zwischen den Gruppen, der aber bald abflaute. Die beiden Begleiter der Frau gingen in den Hof, um zu rauchen.
Zeuge schritt ein
"Den stich i ab", soll der Angeklagte geäußert haben und holte aus der Küche ein Fleischermesser. Er ging im Hof auf die Männer zu. Laut Staatsanwalt vermutete er, dass der eine der beiden der Freund der Kellnerin war und "er wollte ihn töten". Der Wirt hob das Messer, um laut Ankläger den Mann in den Rücken zu stechen. Der zweite sah, was er vorhatte und stieß den Angreifer an den Schultern zurück. Daraufhin soll ihm der 48-Jährige das Messer in den Bauch gestochen haben. "Es war ein großes Glück, dass mit diesem Riesenmesser keine lebenswichtigen Organe verletzt wurden", betonte der Ankläger.
Verteidiger Gunther Ledolter betonte, sein Mandant "wollte nie jemanden verletzten". Mit dem Messer wollte er den Männern "nur Angst machen". Der Stich sei jedenfalls nicht Absicht gewesen. Das Messer drang auch nur ein paar Zentimeter ein, also könne das Messer laut Anwalt keinesfalls mit voller Wucht geführt worden sein.
Angeklagter mit Reuegefühlen
Der Angeklagte plädierte in beiden Fällen auf nicht schuldig. "Ich bereue das jeden Tag", meinte er. "Was wollten Sie mit dem Messer?", fragte Richterin Barbara Schwarz. "Drohen, Angst machen, ich wollte es nie einsetzen", antwortete der Befragte. Er erzählte, das spätere Opfer sei im Hof auf ihn "zugesprungen" und habe ihn "geschupft". "Irgendwie muss ich ihn da mit dem Messer erwischt haben", meinte er. "Das geht sich mit der Höhe der Verletzung nicht aus", warf die Richterin ein.
Gutachter am Wort
Heute war der medizinische Gutachter am Wort, der detailliert die Verletzungen schilderte, die das Opfer erlitt. Die Geschworenen entschieden nach rund vier Stunden Beratung, dass es sich nur in einem Fall um versuchten Mord gehandelt habe, im zweiten sei es grob fahrlässige Körperverletzung gewesen. Der Wirt wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.