Bunt war es. Mit großen Buchstaben. Und Bildern. Und roten Rufzeichen. Als er das Schreiben im Frühjahr 2020 in seinem Briefkasten fand, war die Überraschung des Grazers groß. Er sei der Gewinner eines Preisausschreibens. 2000 Euro versprach ihm eine Firma. "Ich habe noch nie in meinem Leben etwas gewonnen, also habe ich mich sehr gefreut", erinnert sich der 83-Jährige, der immer wieder bei Preisausschreiben teilnimmt und lieber anonym bleiben will.

Hier hätte die Geschichte gut enden können. Wären da nicht die Bedingungen im Schreiben gewesen. Laut der Firma musste sie der Grazer erfüllen, um sein Geld zu erhalten. Er bestellte, wie gefordert, Kapseln, die versprachen, gut für die Ohren zu sein. Weder sie noch das angeblich gewonnene Geld kamen je bei ihm an.

Schlag gegen Firma in Malta

Insgesamt 19 Briefe schickte die Firma dem Grazer. Mehr als 50.000 Euro wurden ihm in Summe versprochen. Rund 400 Euro zahlte er für die verlangten Bestellungen – darunter Kapseln oder Marmelade – und für den Versand seiner Antworten. Reaktion gab es darauf nie eine. Irgendwann verlor der Pensionist die Hoffnung. Aber aufgeben wollte er nicht.

Er wandte sich an die Grazer Anwältin Julia Eckhart. Zuvor hatte er in der Zeitung gelesen, dass sie schon einmal Erfolg beim Klagen solch einer dubiosen Firma gehabt hatte. Die Anwältin erklärt: "Wenn für den unbefangenen Leser des Schreibens der Eindruck entsteht, dass er gewonnen hat, dann kann man etwas gegen die Firma unternehmen."

Die Grazer Anwältin Julia Eckhart
Die Grazer Anwältin Julia Eckhart © Baumann

Das Problem: Die Firma, um die es geht, sitzt in Malta. Laut Eckhart war die Gefahr groß, sie dort rechtlich nicht "erwischen" zu können. Im schlimmsten Fall bleibt man auf den Prozesskosten sitzen. Also versuchte es die Anwältin bei der Prozessfinanzierungsfirma "Tom orrow". Die willigte ein. Sie hätte – im Fall des Falles – die Prozesskosten übernommen. Dazu kam es aber gar nicht erst. Nach einem Hin und Her einigten sich Eckhart und die Firma: Der 83-jährige Grazer bekommt jetzt 15.000 Euro.

VKI: Keine Klage ohne Rechtsschutzversicherung

Schon zum zweiten Mal ist Eckhart damit also ein Schlag gegen eine dubiose Firma gelungen, die mit Gewinnversprechen lockt. Und das, obwohl die Chancen bei solchen Fällen gering sind, erklärt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Oft ist die Firma am Ende des Prozesses nicht erreichbar oder pleite gegangen und man muss den Prozess zahlen", sagt Sprecher Ralf Perkowski. Der VKI rät davon ab, ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen. "Aber Respekt, dass es Julia Eckhart schon zum zweiten Mal gelungen ist, etwas herauszuholen", sagt Perkowski.

Eckhart schließt jedenfalls nicht aus, dass sie es in Zukunft wieder versucht: "Damit diese unseriösen Geschäftspraktiken aufhören." Und der 83-jährige Grazer will seine Geschichte überall weitererzählen: "Man muss die Leute warnen." Er selbst sei nun vorsichtig, sagt er. Bekommt er ominöse Schreiben, landen die sofort im Müll.