Der Gerichtshof der EU ist aufgrund einer Anfrage des Landesverwaltungsgerichtshofs tätig geworden und hat am Dienstag seine Entscheidung getroffen: Grenzkontrollen im Schengenraum – wie sie im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 eingeführt wurden – sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zulässig, aber nur für sechs Monate. Und bei einer Verlängerung muss "neue ernsthafte Bedrohung" nachgewiesen werden. Grenzkontrollen wurden ja trotz Aufhebung der Binnengrenzen in den letzten Jahren wiederholt eingeführt: etwa auch zur Terrorbekämpfung oder während der Pandemie.