Ein Infoblatt, das die österreichischen Behördenvertreter vom Gesundheitsministerium erhalten haben, lässt derzeit die Wogen hochgehen. Auf Seite 4 und 5 der "FAQs zu den geplanten Öffnungen ab 19. Mai" ist zu lesen: "An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist hier nicht erlaubt. Veranstaltungen ab 11 Personen sind der Behörde anzeigepflichtig, Veranstaltungen ab 51 Personen sind von der Gesundheitsbehörde zu bewilligen."
Öffnungen ab 19. Mai
Aufschrei der steirischen Behörden: "Das kann so nicht funktionieren"
!["Zum Fest" geht es auch ab 19. Mai nur mit Hürden: Mit Genehmigungen, Masken und Abstand sowie möglicherweise ohne Gastro-Genuss "Zum Fest" geht es auch ab 19. Mai nur mit Hürden: Mit Genehmigungen, Masken und Abstand sowie möglicherweise ohne Gastro-Genuss](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/tiajin-BF220A62-073D-4A9B-B1C0-C4D65F586D32_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/BF220A62-073D-4A9B-B1C0-C4D65F586D32_v0_h.jpg)