Auch die Polizei war letztlich machtlos. In einer Aussendung vom Wochenende räumte die Landespolizeidirektion Steiermark ein, dass bei der Demonstration unter dem Motto "Black lives matter" am Samstag in Graz der geforderte Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden konnte. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei aber höher einzustufen als der reine Verdacht von Verwaltungsübertretungen. Deshalb sei die Exekutive nicht eingeschritten, wird argumentiert.