Die Strafjustiz ist beim Einsatz von Videokonferenzen zurückhaltend, die in der Coronakrise unter bestimmten Umständen - bei besonderer Dringlichkeit und wenn es um Haftfristen geht - grundsätzlich zulässig sind. An den Landesgerichten Wien und Graz werden keine Schöffen- und Schwurprozesse über Video abgewickelt.