Genau 19 Punkte sind es, die Papst Franziskus nun der katholischen Kirche in Bezug auf sexuellen Missbrauch verordnet. Es ist der Schlusspunkt hinter dem Kinderschutz-Gipfel, der im Februar in Rom stattfand. „Es gilt nun weltweit eine Anzeigepflicht“, erläutert Gerichtsvikar Gerhard Hörting. Alle Kleriker und Ordensleute müssen künftig also Verdachtsfälle beim Bischof melden. Steht ein Bischof selbst in Verdacht, muss der Erzbischof handeln.

Hörting: „Bei uns in Österreich wird der Fall dann zweifach bearbeitet: durch die Anzeige an die Staatsanwaltschaft und durch die Gerichtsbarkeit der kirchlichen Stellen.“ Deren Erkenntnisse müssen dem Vatikan künftig innerhalb von einem Monat mitgeteilt, das Verfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Die Strafe kann vom Verbot der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Laisierung gehen, also bis zur Enthebung des Täters aus dem Priesteramt.