Den Beschuldigten wurde teilweise versuchte Bestimmung zum Hochverrat vorgeworfen, allen zusammen Bildung einer staatsfeindlichen Organisation. Einige zeigten sich im Verfahren einsichtig, der harte Kern rund um die Präsidentin hielt an den eigenwilligen Vorstellungen fest.
Die Chefin des Vereins, die "Präsidentin der Steiermark", ist auch das Oberhaupt des "Staatenbundes". Sie erhielt ihre "Ausbildung" bei den deutschen Reichsbürgern und setzte deren Ideen teilweise in Österreich um. Vor Gericht erzählte die Oststeirerin, wie der neue "Staat" von "Menschen aus Fleisch und Blut" gegründet wurde. Sie als Regierungschefin verstaatliche Bundesheer, Polizei und Gericht sowie Banken und zahlreiche Behörden, die ihrer Meinung nach in Wirklichkeit nur Firmen seien. Sie schrieb zu Hause Haftbefehle gegen Regierungsmitglieder, die das Bundesheer exekutieren sollte - was letztlich nur zu ihrer eigenen Verhaftung führte.
Ihr Gehilfe und Hauptunterstützer war ein 71-jähriger Ex-Gendarm, der es als seine Aufgabe ansah, sie zu "beschützen" und auf die Auflagen der Alliierten nach Kriegsende fixiert war. Dieses Thema hatte ihn zu den Versammlungen des "Staatenbundes" geführt, weil das dort angeblich besprochen wurde.
Die Präsidentin führte auch das "Landbuch" ein, das nach ihrer Ideologie das Grundbuch ersetzen sollte. Ein Eintrag kostete 100 Euro und sollte vor Exekutionen durch den Staat Österreich schützen, weil nunmehr der "Staatenbund" Eigentümer der Liegenschaften war. Dass dem nicht so war, mussten einige Anhänger der unermüdlich lächelnden Oststeirerin schmerzlich erfahren, als ihre Häuser plötzlich weg waren. Ähnlich lief es mit den Staatenbund-Kfz-Kennzeichen, die auch niemanden schützten, sondern nur zu Verwaltungsstrafen führten.
Im Laufe der Verhandlung, die am 15. Oktober begonnen hatte, ließ nicht nur das Zuschauerinteresse merklich nach. Außer im harten Kern des "Staatenbundes" - vier Angeklagte befinden sich seit April 2017 in Untersuchungshaft - zeigten sich einige Beschuldigte schon nicht mehr so überzeugt von den Ideen. Sie beharrten nicht mehr darauf, vor jeder Befragung ihr Sprüchlein "Ich bin X. aus der Familie Y., ein Mensch aus Fleisch und Blut" aufzusagen, sondern gaben sich teilweise sehr kooperativ - und merklich desillusioniert. Ihnen war anzumerken, dass sie aus der Sache heraus und sich nicht jenen anschließen wollten, die an ihren Ideen festhielten und möglicherweise mit hohen Strafen rechnen müssen.
"Hochverrat" ist ein Delikt, das normalerweise in österreichischen Gerichten kaum angeklagt wird. Das Strafgesetzbuch beschreibt es folgendermaßen: "Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen", und das Ganze gilt auch für einen Versuch, den die "Staatsverweigerer" mit der Gründung ihres "Staatenbundes" unternommen hatten.
Für den Wochenbeginn waren Verlesungen geplant, dann sollte die Ausarbeitung der Fragen an die Geschworenen stattfinden, was bei 14 unterschiedlich gelagerten Fällen eine Weile dauern dürfte. Bei planmäßigem Ablauf wurde für Donnerstag mit einem Urteil gerechnet.
APA