An sich enden heute, Sonntag, die Weihnachtsferien - aber für einige Schüler in der Obersteiermark werden sie schneebedingt länger dauern: „Die Bildungsdirektion Steiermark weist darauf hin, dass aufgrund des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes bei Unzumutbarkeit des Schulweges oder bei schlechter Witterung, wenn dadurch eine Gefährdung der Gesundheit möglich ist, die betroffenen Schüler aller Schularten zum Fernbleiben vom Unterricht berechtigt sind.

Das Fernbleiben ist als gerechtfertigte Verhinderung anzusehen; dies gilt sowohl für schulpflichtige als auch für nicht mehr schulpflichtige SchülerInnen", informierte Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner.