In der Steiermark gibt es eine Verpflichtung für jene Personen, die in den letzten fünf Jahren keinen Hund hatten, einen vierstündigen Hundekundekurs zu besuchen. Dafür hat der Hundehalter ab Anschaffung des Tieres ein Jahr Zeit. „Das ist eine theoretische Information über grundlegende Dinge“, erklärt die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck. Allerdings könne kein Kurs der Welt einen Hundebiss verhindern. „Eine Beißkorbpflicht greift viel zu kurz, weil 73 Prozent der Beißunfälle im häuslichen Umfeld passieren“, so die Expertin.