Ein 20-Jähriger ist am Freitag in Graz vor Gericht gestanden, weil er im Jänner in der Strafanstalt Graz-Karlau seine Zelle angezündet hatte. Der Häftling bekannte sich schuldig und erklärte, er wollte "nur weg aus dieser Abteilung". Bei den Löscharbeiten wurden sechs Justizwachebeamte durch den Rauch gefährdet. Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Haft verurteilt.
Der junge Tschetschene machte kein Hehl aus seiner Vergangenheit, in der er bereits acht Mal verurteilt worden ist. Auf die Frage nach der Schulbildung antwortete er: "Volksschule, Hauptschule, ein Jahr Berufsschule, dann kam ich in Häfn." Einige Male war es Raub, aber auch Nötigung und Drohung waren dabei. Die letzte Verurteilung erfolgte allerdings wegen Sachbeschädigung - er hatte mit einem Löffel ein Loch in die Zellenwand gekratzt. In der Strafanstalt Karlau war er zu diesem Zeitpunkt noch nicht so lange, zuvor war er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo er einen Fluchtversuch unternahm. "Ich habe ein Recht auf Flucht", war seine Meinung.
In Graz habe ihn einiges gestört, vor allem, "dass man nie offen reden konnte, auch beim Psychologen waren immer die Wachebeamten dabei", beschwerte er sich. "Und warum haben Sie die Zelle angezündet?", fragte die Richterin. "Es ging mir alles am Arsch", lautete die Begründung. Also zündete er Papier an und legte es in einen Kasten. Dieser begann zu brennen, und der Häftling rief nach der Justizwache. "Ich habe gedacht, ich lege ein kleines Feuer, damit es raucht und mich die Wache herausholt", meinte er.
Das Feuer wurde aber schnell größer, und die Justizwache sperrte die Zelle aus Sicherheitsgründen nicht gleich auf. Da bekam der Angeklagte dann doch Angst: "Lass mich heraus, Alter", sagte er zum Beamten. "Der hat nur gesagt, sicher nicht, bevor die Einsatzgruppe da ist", beschwerte sich der 20-Jährige.
"Was wollten Sie erreichen?", interessierte die Richterin. "Ich wollte in eine andere Abteilung", antwortete der Tschetschene. Das ist ihm gelungen, er wurde mittlerweile in die Strafanstalt Stein verlegt.
Für sein Zündeln bekam er acht Monate, dazu wurde noch eine bedingte Strafe von ebenfalls acht Monaten widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.