An den beiden großen Universitäten der Steiermark gab es zuletzt Veränderungen beim Universitätsrat. Das ist eine Art Aufsichtsrat, der von Außenstehenden gebildet wird. Die Hälfte der Mitglieder wird jeweils von den Universitäten selbst ausgewählt, die andere Hälfte von der Bundesregierung. Die Amtszeit der Uniräte beträgt maximal zwei Unirats-Perioden, das sind zehn Jahre.