Ein Grazer Mediziner ist am Donnerstag von einem Schöffensenat (Vorsitz: Julia Riffel) im Straflandesgericht zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt, verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, Forschungsgelder veruntreut zu haben. Von den Anschuldigungen, in dubiose Aktengeschäfte verwickelt gewesen zu sein und die Gesundheit Österreich GmbH geschädigt zu haben, wurde er freigesprochen.
Der international anerkannte Arzt, der besonders in der Stammzellenforschung tätig war und mittlerweile in Pension ist, soll mehr als ein Jahrzehnt lang Fördergelder von Pharmafirmen auf Konten geleitet haben, zu denen nur er Zugriff hatte. Er wird beschuldigt, Verträge mit Pharmafirmen für Förderungen, Sponsoring und Unterstützungsleistungen unterzeichnet zu haben, obwohl er diese hätte an den Klinkchef weiterleiten müssen. Er selbst war nicht befugt, derartige Verträge abzuschließen. "Es ist nicht alles sauber, aber nicht gleich strafbar", meinte Anwalt Harald Christandl zu der Vorgangsweise, dass der Abteilungsleiter seine Befugnisse überschritten hatte.
Geld verspekuliert?
Weiters soll der Mediziner den Vertragspartnern Konten genannt haben, die zwar den Namen der klinischen Abteilung trugen, jedoch ihm privat gehörten. "Er hat das Geld nicht für Studien verwendet, sondern selbst verspekuliert", war der Staatsanwalt überzeugt. Insgesamt sollen bei diesem Faktum 800.000 Euro Schaden entstanden sein, der Angeklagte ist dazu geständig. Mit der MedUni Graz hatte sich der Arzt übrigens wenige Tage vor dem Prozess außergerichtlich geeinigt und 600.000 Euro Schadenersatz bezahlt.
Freispruch bei Verwicklung in Aktiengeschäfte
Nicht schuldig fühlte er sich, bei der Gesundheit Österreich GmbH 144.000 Euro Schaden in Zusammenhang mit dem Stammzellenprojekt verursacht zu haben. Ebenso wenig beim dritten Anklagepunkt, der Spekulation mit gefälschten Aktien, denn hier sei er selbst Opfer geworden, betonte der Arzt. In Bezug auf beide Fakten erfolgte ein Freispruch.
Der Schöffensenat wertete die Sache mit den Forschungsgeldern als schweren gewerbsmäßigen Betrug und verurteilte den Mediziner zu drei Jahren Haft, davon eines unbedingt. Er erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.